Amtliche Bekanntmachungen

Einladung Ortsbeirat Eisenbach

   
Gemäß § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 Abs. 6 der Hess. Gemeindeordnung habe ich
die Mitglieder zur öffentlichen 6. Sitzung des Ortsbeirates Eisenbach der Gemeinde Selters (Taunus) für

Dienstag, den 22. Mai 2012, 20:00 Uhr

in den Sitzungssaal im ehem. Rathaus Eisenbach, Kirchstr. 30, 65618 Selters (Taunus), eingeladen.


Tagesordnung

1.      Feststellen der ordnungsgemäßen Einberufung
2.      Feststellen der Beschlussfähigkeit
3.      Einwendungen gegen die Tagesordnung
4.      Einwendungen gegen die letzte Niederschrift
5.      Glascontainer am Friedhof
6.      Einheitliche Beschilderung für Gewerbetreibende in der Gemeinde Selters (Taunus)
7.      Zusätze/Erläuterungen an Straßenschildern
8.      Baugebiet Schulweg / Kindertagesstätte;
         hier: Sachstandsbericht
9.      Mitteilungen des Ortsvorstehers
10.    Neufassung der Friedhofsordnung der Gemeinde Selters (Taunus)
11.    Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Selters (Taunus)
12.    Belebung der alten Ortskerne;
         hier: Förderrichtlinien
13.    Verschiedenes


65618 Selters (Taunus), 10.05.2012

gez.:    Manuel Böcher
            Ortsvorsteher
    

Nachschätzungsarbeiten aufgrund § 11 Bodenschätzungsgesetz

 

in den Gemarkungen
 
Eisenbach und Niederselters
 
Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen ist bei den nachstehend genannten Grundstücken eine Überprüfung und Nachschätzung der bo-dengeschätzten Flächen erforderlich:
Niederselters Flur 13 Flurstücksnr. 49 bis 56; Eisenbach Flur 15 und Flur 16.
 
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahress-teuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
 
Der weitere zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn der Arbeiten: Ende April 2012
Dauer: etwa 4 Wochen

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erfor-derlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich ver-ursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Limburg, den 20.04.2012
                                                                                Der Vorsteher des Finanzamts
                                                                                Limburg-Weilburg
                                                                                (Seipelt)

 

I. Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2011

  
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung ( HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 ( GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBI. I S. 757), hat die Gemeindevertretung am 14.12.2011 folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung beschlossen:
 
§ 1
 
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 werden

im Ergebnishaushalt
 

 

erhöht
um
EUR
vermindert um
EUR
Gesamtbetrag
bisher
EUR
Gesamtbetrag
neu
EUR

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Erträge

329.000

19.000

10.041.330

10.351.330

die Aufwendungen

261.900

15.000

11.139.636

11.386.536

 

 

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Erträge

66.000

0

0

66.000

die Aufwendungen

0

0

0

0

mit einem Fehlbetrag von

 

133.100

 

- 4.000

- 1.098.306

- 969.206

  
 
im Finanzhaushalt
 
erhöht
um
EUR
vermindert
um
EUR
Gesamtbetrag
bisher
EUR
Gesamtbetrag
neu
EUR
aus laufender Verwaltungstätigkeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Saldo der Einzahlungenund Auszahlungen
  
 129.100
 - 699.652
 - 570.552
 
 
 
 
 
aus Investitionstätigkeit
 
 
 
die Einzahlungen
91.300
98.000
399.500
392.800
die Auszahlungen
436.400
310.000
1.255.700
1.382.100
 
 
 
 
 
aus Finanzierungstätigkeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
die Einzahlungen
133.100
0
856.200
989.300
die Auszahlungen
4.000
0
368.000
372.000
mit einem Finanzmittel-fehlbedarf des Jahres 2011
 
  125.100
- 1.067.652
- 942.552
   
neu festgesetzt.
 
 
§ 2
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 856.200 EUR um 133.100 EUR erhöht und damit auf 989.300 EUR neu festgesetzt.
 
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
 
 
§ 4
 
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
 
 
§ 5
 
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
 
 
§ 6
 
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des I. Nachtrags-Haushaltsplans am 14.12.2011 beschlossene Stellenplan.
 
 
65618 Selters (Taunus), 22.12.2011
 
Der Gemeindevorstand

gez. Hartmann
Bürgermeister
 
  
 
II.
 
Die vorstehende I. Nachtrags-Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2011 wurde mit Bescheid vom 23. April 2012 erteilt.
 
Sie hat folgenden Wortlaut:
 
Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
 
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Selters/Ts. für das Haushaltsjahr 2011 wird wie folgt erteilt:
 
1.    Die Inanspruchnahme des in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitions-förderungsmassnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von bisher max. 856.200,00 Euro wird in Höhe von nunmehr max.
 
989.300,00 €

(in Worten: neunhundertneunundachtzigtausenddreihundert Euro)
 
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt. 
  
 
65549 Limburg, den 23.04.2012
 
Der Landrat des Landkreises

Limburg-Weilburg
gez. Manfred Michel
(Landrat)
 
 
 
III.
 
Die I. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 liegt gem. § 97 Abs. 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme vom

07. Mai 2012 bis einschließlich 15. Mai 2012
 
im Zimmer 10 des Rathauses im Ortsteil Niederselters, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters-Niederselters
 
montags, dienstags, mittwochs    von       7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

                                                     von     13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags                                 von       7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
                                                     von     13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags                                         von       7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  
öffentlich aus.
  
 
65618 Selters (Taunus), den 25. April 2011

 
Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Selters (Taunus)
 
gez. Hartmann

  
Bernd Hartmann
Bürgermeister

Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsbeirates Eisenbach und Leerbleiben eines Sitzes

  
Der aufgrund des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) bei der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Eisenbach gewählte Gregor Abt, wohnhaft Jahnstraße 5, 65618 Selters-Eisenbach, ist am 15. April 2012 verstorben.
 
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung stelle ich fest, daß der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.
 
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes jede wahlberechtigte Person des Ortsteils Eisenbach innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen.
 
Selters (Taunus), 23. April 2012
  
Bernd Hartmann
Gemeindewahlleiter

Einladung Ortsbeirat Münster

 
Gemäß  §  58  Abs.  1  in Verbindung mit  §  82  Abs.  6  der Hess. Gemeindeordnung habe ich die Mitglieder zur öffentlichen 8. Sitzung des Ortsbeirates Münster der Gemeinde Selters (Taunus) für
 
Mittwoch, den 02. Mai 2012, 19:00 Uhr
 
eingeladen. Zur Vornahme einer Ortsbesichtigung zu Tagesordnungspunkt 5 ist Treffpunkt am Anwesen Obergasse 23. Anschließend wird die Sitzung im Alten Feuerwehrhaus, Bezirksstraße, 65618 Selters (Taunus),  fortgesetzt.
 
 
Tagesordnung
  
1.    Feststellen der ordnungsgemäßen Einberufung
2.    Feststellen der Beschlussfähigkeit
3.    Einwendungen gegen die Tagesordnung
4.    Einwendungen gegen die letzte Niederschrift
5.    Antrag auf Erwerb einer Flutgrabenfläche
6.    Veranstaltung am "Lago Alfredo", Ortsteil Münster
7.    Einheitliche Beschilderung für Gewerbetreibende in der Gemeinde Selters (Taunus)
8.    Mitteilungen der Ortsvorsteherin
9.    Verschiedenes
  
65618 Selters (Taunus), 20.04.2012
 
gez.:    Elke Papke

            Ortsvorsteherin
  
 

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus)

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Münsterfeld“ in der Gemarkung Münster
 
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)     BauGB
 
 
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.03.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Münsterfeld“ im Ortsteil Münster beschlossen. Ziel ist die Schaffung von Wohnbaufläche, Zweckbestimmung Lagerhalle.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form eines 4-wöchigen Aushangs durchgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier den Bürgern im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung gem. § 3 (1) BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben wird.
 
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 16.04.2012 bis einschließlich 21.05.2012 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Ortsteil Niederselters, Brunnenstraße 46, Bauamt (Zi. 4), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
 
Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind

montags bis mittwochs von 07.30 Uhr bis 12.,30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
 
Anregungen können während dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand, Brunnenstraße 46, 65618 Selters, vorgebracht werden.
Plangebietsabgrenzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
  
Ortsteil Münster „Im Münsterfeld“ (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
  
b-plan mnsterfeld
 
Selters (Taunus), den 05.04.2012
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Selters (Taunus)
 
Weiss, I. Beigeordneter