13.03.2023
  
Zu Beginn des Frühlings kündigt sich der Nachwuchs der heimischen Wildtiere an. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren diese besonders empfindlich auf Störungen. Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.
 
Gemäß § 9 (1) Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Selters (Taunus) sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Ebenfalls haben gemäß § 9 (2) Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Selters (Taunus) Personen, die Hunde halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Gemeinde Selters (Taunus) umherlaufen. Zuwiderhandlungen hiergegen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 77 HSGB dar und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 € geahndet werden.
  
Darüber hinaus wird auf § 23 (8) Hessisches Jagdgesetz hingewiesen, wonach es verboten ist, Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Eine entsprechende Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 42 (2) Hessisches Jagdgesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 25.000 € geahndet werden kann.
 

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