13.03.2023
Auf Anordnung des Bürgermeisters als örtliche Straßenverkehrsbehörde wird eine kurzfristige Änderung des Einbahnstraßenbereiches vorgenommen.
Entgegen der vorherigen Ankündigung, wird in dem Streckenabschnitt zwischen den Anwesen „Alois-Born-Straße 17“ bis „Seltrisa Ring 17“ keine Einbahnstraßenreglung angeordnet.