27.04.2023
  
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der „Neustraße“ im Herbst letzten Jahres dauerhaft reduziert wurde und nun 30 km/h beträgt.
 
Es wird um dringende Beachtung gebeten und mitgeteilt, dass im Frühjahr/ Sommer entsprechende Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich erfolgen.
 

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