28.08.2023
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 08.10.2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Neben der Stimmabgabe am Wahltag, haben Sie die Möglichkeit bereits im Vorfeld per Briefwahl Ihre Stimmabgabe vorzunehmen.
am 08.10.2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Neben der Stimmabgabe am Wahltag, haben Sie die Möglichkeit bereits im Vorfeld per Briefwahl Ihre Stimmabgabe vorzunehmen.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
Per Internet im Rahmen des Onlinewahlscheines (OLIWA)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich 04.10.2023 über die gemeindliche Homepage per Onlinewahlschein (OLIWA) zu beantragen. Über den diesbezüglichen Link können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und online einen Antrag an das Wahlamt der Gemeinde senden. Nach der Beantragung im Internet werden Ihnen die notwendigen Briefwahlunterlagen zugesandt.
Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag auch in den Wahlbriefkasten am Rathaus verbringen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wählerinnen und Wählern durch das Unternehmen ekom21 bis zum 16.09.2023 postalisch übersandt.
Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, elektronisch per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 06483/9122-20. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag auch in den Wahlbriefkasten am Rathaus verbringen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wählerinnen und Wählern durch das Unternehmen ekom21 bis zum 16.09.2023 postalisch übersandt.
Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, elektronisch per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 06483/9122-20. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist während den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Brunnenstraße 46, Ortsteil Niederselters, möglich.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist während den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Brunnenstraße 46, Ortsteil Niederselters, möglich.
Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, am Freitag, 06.10.2023, 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie am Samstag, 07.10.2023, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Rathaus zu beantragen.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten:
Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten:
• einen Wahlschein
• einen Stimmzettel für die Wahl,
• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
• einen roten Wahlbriefumschlag,
und
• ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Selters (Taunus).
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Selters (Taunus).