Austausch von Wasserzählern in Niederselters

Gemäß dem Mess- und Eichgesetz müssen Wasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden. Dies bedeutet nicht, dass alle Zähler auch getauscht werden müssen. Eine Sonderregelung gibt die Möglichkeit einer Fristverlängerung um 6 Jahre, wenn stichprobenartig 50 Zähler die Eichung bestehen. 

Hierzu wurden 50 Haushalte in Niederselters auserwählt. Die betroffenen Haushalte wurden schriftlich informiert. Dem Hauseigentümer entstehen keine Kosten. 

Die Zähler werden im Zeitraum vom 1. - 18. Juli 2025 von einem Mitarbeiter der Süwag ausgetauscht. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.