169 img 2781Wie für vieles im Leben, so sind leider auch für den Start ins Eheglück gewisse Formalitäten erforderlich. Der Eheschließung/Begründung einer Lebensgemeinschaft geht deren förmliche Anmeldung voraus. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.
  
Für die Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebensgemeinschaft benötigen Sie einige Dokumente. Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen. Die Anmeldung sollten Sie grundsätzlich gemeinsam und persönlich beim Standesamt vornehmen. Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung/Begründung einer Lebensgemeinschaft erfolgen. Alle Anmeldeformalitäten sollten aber nach Möglichkeit 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin erledigt sein. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten oder Sie nicht persönlich erscheinen können, sprechen Sie uns bitte an.
  
Bei der Anmeldung werden Ihre Unterlagen geprüft, evtl. erforderliche Anträge und Erklärungen (z. B. auch zur gewünschten Namensführung in der Ehe) aufgenommen. Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf Ihrer Eheschließung/Begründung einer Lebensgemeinschaft und Sie können das Stammbuch der Familie aussuchen.
  
Über die zu zahlenden Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebensgemeinschaft und deren Vornahme erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt der Gemeinde Selters (Taunus).

 

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