Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie einige Dokumente. Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen. Die Anmeldung sollten Sie grundsätzlich gemeinsam und persönlich beim Standesamt vornehmen. Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen.

 
Bei der Anmeldung werden Ihre Unterlagen geprüft, evtl. erforderliche Anträge und Erklärungen (z. B. auch zur gewünschten Namensführung in der Ehe) aufgenommen. Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf Ihrer Eheschließung und Sie können das Stammbuch der Familie aussuchen.


Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft notwendig?
 
Die Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Der einfachste Fall stellt sich dar, wenn:
Sie beide deutsche Staatsangehörige sind,
Sie beide volljährig, kinderlos und geschäftsfähig sind,
Sie beide noch nicht verheiratet waren oder eine eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Selters haben und
Sie in Selters geboren wurden.
 
In diesem Fall benötigen wir nur Ihren Personalausweis oder Reisepass!
 
Sollten von den o. g. Voraussetzungen einzelne oder mehrere nicht erfüllt sein, benötigen Sie neben dem Personalausweis oder Reisepass folgende Unterlagen:
 
eine Aufenthaltsbescheinigung
(wenn der Hauptwohnsitz nicht in Selters gemeldet ist). Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt Ihres Wohnsitzes. Die Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein.
 
Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Register.
Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
 
Falls Sie bereits ein gemeinsames Kind haben:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Register.
Diese Urkunde wird vom Geburtsstandesamt Ihres Kindes ausgestellt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Urkunde vorlegen, in der Sie bereits beide als Eltern eingetragen sind.
  
Falls Sie bereits verheiratet/verpartnert waren, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung. Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.
 
Zusätzlich zur letzten Ehe/Lebenspartnerschaft müssen Sie auch alle evtl. früher geschlossenen Ehen/Lebenspartnerschaften, sowie deren Auflösung angeben. Bitte bringen Sie vorhandene Dokumente mit den erforderlichen Angaben mit ( z. B. Familienstammbuch, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil).
  
  

 

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