In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt nach den vorzulegenden Unterlagen erkundigen:

  
einer der Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
 
einer der Partner oder ein gemeinsamens Kind wurde nicht in Deutschland geboren,
 
einer der Partner ist im Ausland geschieden worden,
 
einer der Partner lebt mit einem Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft,
 
 
Sie erhalten in den o. g. Fällen eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
 
 

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