Wenn Sie ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift direkt elektronisch aufgenommen wird. Ebenso ist die Aufnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zwingend erforderlich.
Personalausweise
Die Produktionsdauer der Dokumente durch die Bundesdruckerei dauert ca. 3 Wochen. Muss eilig ein neuer Ausweis her, so kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
• gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis, wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass). Falls kein Ausweisdokument vorhanden ist, die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
• bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten vor Ort zu bestätigen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
• ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Nachdem Sie den PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben, können Sie Ihren neuen Personalausweis im Meldeamt abholen kommen. Die vorläufige PIN können Sie bei der Abholung durch Eingabe Ihrer persönlichen PIN ersetzen.
Sollten Sie über einen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis verfügen, bringen Sie diesen bitte bei der Abholung des neuen BPA mit, da ansonsten die Aushändigung nicht erfolgen kann.
Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro, danach 37,00 Euro. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis, wird für höchstens 3 Monate ausgestellt, beträgt 10 Euro.
Reisepässe
Für den Reisepass ist die Aufnahme der Fingerabdrücke ebenso vorgeschrieben. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe von Scannern aufgenommen. Die Fertigstellung der Reisepässe durch die Bundesdruckerei dauert nach der Beantragung ca. 4 Wochen.
In dringenden Angelegenheiten können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist nach ca. 4 Werktagen fertiggestellt und abholbereit. Die Gebühr für den Express-Reisepass unter 24 Jahren beträgt 69,50 Euro, ab 24 Jahren ist die Gebühr in Höhe von 92,00 Euro zu entrichten.
Sollten Sie über einen alten Reisepass verfügen, bringen Sie diesen bitte bei der Abholung des neuen Reisepasses mit, da ansonsten die Aushändigung nicht erfolgen kann.
Sollten Sie über einen alten Reisepass verfügen, bringen Sie diesen bitte bei der Abholung des neuen Reisepasses mit, da ansonsten die Aushändigung nicht erfolgen kann.
Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro. Die Gültigkeit des Passes beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, der in dringenden Fällen für ein Jahr ausgestellt werden kann, beträgt 26 Euro.
Kinderreisepässe
Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr; eine Verlängerung des Kinderreisepasses kann für ein Jahr erfolgen, wenn der Ausweis noch nicht abgelaufen ist.
Für die Verlängerung ist die Vorlage eines aktuellen biometrischen Passbildes erforderlich.
Die Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13 Euro; die Gebühr für eine Aktualisierung bzw. eine Verlängerung beträgt 6 Euro.
Gesetzliche Vertreter können die Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder von 0 bis 10 Jahren beantragen. Hierzu ist die Vorlage der Geburtsurkunde oder eines bereits ausgestellten Ausweisdokumentes erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung persönlich im Passamt erscheinen.
Die aktuelle Größe und die Augenfarbe sollte vor der Antragstellung geprüft und festgestellt werden.
Für die Verlängerung ist die Vorlage eines aktuellen biometrischen Passbildes erforderlich.
Die Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13 Euro; die Gebühr für eine Aktualisierung bzw. eine Verlängerung beträgt 6 Euro.
Gesetzliche Vertreter können die Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder von 0 bis 10 Jahren beantragen. Hierzu ist die Vorlage der Geburtsurkunde oder eines bereits ausgestellten Ausweisdokumentes erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung persönlich im Passamt erscheinen.
Die aktuelle Größe und die Augenfarbe sollte vor der Antragstellung geprüft und festgestellt werden.
Können Sie Ihr Ausweisdokument nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte nutzen Sie das Formular „Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments“ auf unserer Homepage, da bei der Abholung mehrere Erklärungen Ihrerseits notwendig sind.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Dokumente!
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Selters (Taunus), gerne auch telefonisch unter den Rufnummern 06483/ 91 22 31 oder 06483/91 22 32, zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt