Aktuelles
In 2021 tätigen bzw. beginnen wir erhebliche Investitionen in bedeutsame Infrastrukturmaßnahmen in den einzelnen Ortsteilen:
Weiterlesen: Ausblick 2021 auf die Gemeinde Selters (Taunus)
Das Amt für Jugend, Schule und Familie und das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg informieren weiter zum Thema:
„Jugendarbeit und Kinderschutz – Vorlage von erweiterten Führungs- zeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit“
Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 in Paragraf 72 a Sozialgesetzbuch VIII die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert.
Landrat Köberle machte in dem Gespräch deutlich, dass der Landkreis nun auch in den Grundschu-len eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Schutzmaske aussprechen wird. Während der Prä-senzunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 auf Basis einer Entscheidung des Hessischen Kultus-ministeriums nach den Weihnachtsferien zunächst ausgesetzt wird, wird er ab Jahrgangsstufe 7 ge-nerell durch Distanzunterricht ersetzt, lediglich die Abschlussklassen sollen weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Hinsichtlich des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen gilt, dass durch-gängig der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Dafür können Lerngruppen auf unterschiedliche Räume aufgeteilt werden, wobei die Lehrkraft dann für beide Teilgruppen zu-ständig ist. Wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, kann der Präsenzunterricht auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden. Somit kann in diesen Fällen auch das bereits vor Weihnachten praktizierte Wechselmodell zur Anwendung kommen.
Landrat Michael Köberle hat in einem Online-Pressegespräch über die aktuelle Corona-Lage im Landkreis Limburg-Weilburg informiert: „Ich möchte allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Land-kreises Limburg-Weilburg alles Gute für 2021 wünschen, verbunden mit der Hoffnung, dass wir gemeinsam diese schwere Pandemie hinter uns lassen werden.“ Anschließend machte der Landrat auf mehrere Schwerpunkte aufmerksam.
Weiterlesen: Landrat Michael Köberle informierte zur Corona-Lage im Landkreis
Auf Wunsch erhalten Sie Push-Nachricht über Meldungen und Bekanntmachungen der Gemeinde sowie über anstehende Abfuhrtermine, damit Sie an das Herausstellen der entsprechenden Abfallbehälter erinnert werden. Dies können Sie über „Menü – Einstellungen“ entsprechend konfigurieren.
Über den Mängelmelder können Sie beispielsweise defekte Straßenlaternen, Verunreinigungen usw. leicht und schnell mit einem Bild und dem genauen Standort der Gemeindeverwaltung melden.
Laden Sie sich also gleich die Gemeinde Selters (Taunus) App herunter, damit Sie die Gemeinde immer dabei haben.
Wenn Sie über einschlägige und nachweisliche Erfahrung als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger, Altenpflegerin oder Altenpfleger sowie in verwandten Feldern verfügen, und unterstützen wollen, können Sie sich sehr gerne bei unserer PflegeTaskForce mel-den. Melden Sie sich zur PflegeTaskForce!
Wir wollen uns damit auf verschiedene Situationen vorbereiten, um bei einem gegebenenfalls bestehenden Bedarf gerüstet zu sein. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur dann berücksichtigen können, wenn Sie zu keiner Corona-Risikogruppe zählen.
Gemeinsam sind wir stark!
Bei Interesse können Sie sich gerne an das Personalamt der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg wenden: E-Mail: freiwilligendienst(at)limburg-weilburg.de
Die Modalitäten erörtern wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch.
Es wird darauf hingewiesen, dass Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Haltungsbeginn/Zuzug anzumelden sind. Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe von bis zu 1.000 € geahndet werden.
Auch verstorbene bzw. abgegebene Hunde sind innerhalb von zwei Wochen abzumelden.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird um kontaktlose Hundesteueran- bzw. -abmeldung gebeten.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail im Steueramt, dann erhalten Sie die entsprechenden Informationen und Vordrucke:
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramts gerne zur Verfügung:
OT Niederselters und Haintchen
Silke Gibitz, Tel. (0 64 83) 91 22 – 21 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
OT Eisenbach und Münster
Ellen Sandner, Tel. (0 64 83) 91 22 – 22 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier noch einmal zusammengefasst die Ausgangsbeschränkungen an den Feiertagen:
Heiligabend: | 0 bis 5 Uhr |
1. Weihnachtsfeiertag: | 22 bis 5 Uhr |
2. Weihnachtsfeiertag: | 22 bis 5 Uhr |
Silvester: |
21 bis 5 Uhr |
Neujahr: |
21 bis 5 Uhr |
In der Verlängerung der Allgemeinverfügung wurden die Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen ergänzend geregelt: Als gewichtige Gründe, die die Ausgangsbeschränkungen aufheben, gelten nun neben den bereits bekannten und veröffentlichten Punkten die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher und zuschauender Einwohnerinnen und Einwohner an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen sowie ihrer Ausschüsse und gegebenenfalls Ortsbeiräte sowie an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Alle Details und Erläuterungen zu den Allgemeinverfügungen des Landkreises Limburg-Weilburg finden Sie auf der Homepage unter www.landkreis-limburg-weilburg.de.
Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.
Alle Fragen zum Bau werden auch über die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861/89060940 montags bis freitags in der Zeit von 8:00-20:00 Uhr und samstags von 8:00-15:00 Uhr beantwortet.
Ordnungsamt: Tel. 06483/9122 –35
Standesamt: Tel. 06483/9122 - 32
Bernd Hartmann
Bürgermeister
Aus diesem Grund sehen wir uns leider dazu gezwungen, den bereits in den Oktober verschobenen Auftritt des Comedy-Duos „Die Schwerdtfegers“ in das kommende Jahr zu verschieben. Der neue Termin für die Veranstaltung im Niederselterser Mineralbrunnen konnte jedoch noch nicht vereinbart werden, anvisiert wird ein Termin im zweiten Halbjahr.
Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung, aber das Wohl unserer Besucher geht vor.
Alle Tickets behalten ihre Gültigkeit. Teilnehmer, die die Veranstaltung nicht mehr besuchen möchten und ihr Ticket zurückgeben wollen, wird der Eintrittspreis umgehend in der Gemeindekasse ausgezahlt bzw. erstattet.
wird neben der Papierform auch als PDF-Dokument
auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus)
zur Verfügung gestellt.
den Selterser Kurier per E-Mail erhalten.
Bitte teilen Sie der Gemeindeverwaltung:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
mit, dass Sie den Selterser Kurier per E-Mail
zugeschickt haben möchten.
Sollten Sie dann auf die Druckversion verzichten wollen,
können Sie mittels eines Aufklebers auf Ihrem Briefkasten/Zeitungsrohr
dies dem Austräger signalisieren,
Den kostenlosen Aufkleber erhalten bei der Gemeindeverwaltung.
- Datenschutzbestimmungen können hier eingesehen werden -

Mitfahrbänke dienen der Förderung der Nahmobilität. Besonders älteren Personen, die selbst nicht mehr mobil sind soll damit geholfen werden, Ziele, wie z. B. den nächstgelegenen Supermarkt, die Apotheke, oder den Hausarzt zu erreichen. Durch die Benutzung der Bänke wird signalisiert, dass Sie gerne mitgenommen werden möchten. Autofahrer haben die Möglichkeit, diese Personen mitzunehmen und zu Ihrem Wunschziel, wie z. B. den REWE-Markt in Niederselters oder das Medizinische Versorgungszentrum in Münster zu transportieren. Nach Beendigung des Arzttermins oder der Erledigung der Besorgungen, kann die Mitfahrbank im Anschluss wieder genutzt werden, um nach Hause zu gelangen.
Derzeit ist in jedem Ortsteil der Gemeinde Selters (Taunus) an einem zentralen Punkt eine überdachte Mitfahrbank zu finden. Je nach Resonanz der Mitfahrbänke ist angedacht, weitere in den einzelnen Ortsteilen zu installieren.
Aktuelle Standorte sind:
Ortsteil Eisenbach: Bushaltestelle, Kirchstraße
Ortsteil Münster: Bushaltestelle, Obergasse
Ortsteil Haintchen: Bushaltestelle, Freier Platz
Beim Einsteigen in einen fremden PKW denkt niemand an einen Unfall. Dennoch könnte es natürlich dazu kommen. Laut Versicherer kann der Mitfahrer entspannt einsteigen, denn eventuelle Schadensersatzansprüche sind gedeckt und Eigenvorsorge somit unnötig. Denn für jeden PKW muss in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind alle Haftpflichtansprüche Dritter – also auch die des Mitfahrers – versichert.
Wenn Sie bereit und in der Lage sind, für eine größere oder kleinere Fläche in Ihrer Nähe, eine Grünfläche in Ihrer Straße oder für einen Straßenbaum eine Patenschaft in Form von praktischen Arbeiten wie Mähen, Säubern, Wässern oder Laub beseitigen zu übernehmen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Tel.: 06483/9122-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir danken schon heute für Ihre Mithilfe
bei der Pflege und Unterhaltung unserer Grünanlagen.
Als Träger des Rettungsschutzes ist der Landkreis Limburg-Weilburg zu einem Qualitätsmanagement verpflichtet. Im Zuge der Auswertungen der Notfalleinsätze berichten die Einsatzkräfte, dass sie den Einsatzort nicht finden können. Dies kann im Notfall zu lebensbedrohlichen Verzögerungen führen. Dabei geht häufig die gleiche Meldung als Ursache ein.
An vielen Häusern fehlen die Hausnummern oder diese sind so ungünstig angebracht, dass Sie nicht zu sehen sind. In der Nacht stellt sich dies bei unbeleuchteten Hausnummern als weiteres Problem dar.
Die Kreisverwaltung bittet daher alle Hauseigentümer/ innen, Ihre Hausnummern gut sichtbar und – am besten – beleuchtet anzubringen.
Weiterlesen: Einheitliche Beschilderung für Gewerbetreibende in der Gemeinde Selters (Taunus)