Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus)

Gemeinde Selters (Taunus) 

Amtliche Bekanntmachung 

Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) 

Der aufgrund des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE) gewählte Vertreter

Georg Horz, wohnhaft Feldstraße 6a, 65618 Selters (Taunus),

hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet. 

Gemäß § 33 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass Herr Horz aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) zum 31.12.2025 ausgeschieden ist. 

Da der Wahlvorschlag der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE) erschöpft ist, kann kein Nachrücken einer Ersatzperson erfolgen. Der Sitz bleibt gemäß § 34 KWG unbesetzt. 

Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Selters (Taunus), 05.01.2026 

Michael Urbanke, Gemeindewahlleiter