Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 26. März 2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

- 18.955.988 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.109.193 €

mit einem Saldo von

153.205 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

- 96.606 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

- 96.606 €

mit einem Überschuss von

56.599 €,

 im Finanzhaushalt 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

811.333 €

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

340.660 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.133.240 €

mit einem Saldo von

- 2.792.580 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.751.247 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- 770.000 €

mit einem Saldo von

1.981.247 €

ausgeglichen

0 €

festgesetzt. 

§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.751.247 € festgesetzt. 

§ 3 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

§ 4 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 € festgesetzt. 

§ 5 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt: 

                                                                                                                         2025

1.  Grundsteuer

a)    für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf              400 v.H.

b)    für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                       400 v.H.

 

2.  Gewerbesteuer auf                                                                                     400 v.H. 

§ 6 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. 

§ 7 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26.03.2025 beschlossene Stellenplan. 

Selters (Taunus), den 27.03.2025 

Der Gemeindevorstand 


gez. Jan Pieter Subat

Bürgermeister 


II. 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) und nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Bescheid vom 24. Juni 2025 erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut: 

Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung 

I.        TENOR 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Selters für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt erteilt: 

1.       Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2025 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von max. 

2.751.247,00 Euro

(in Worten: zwei Millionen siebenhunderteinundfünzigtausendzweihundertsiebenundvierzig Euro)

 

         wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt. 

2.       Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2025 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von max. 

2.000.000,00 Euro

(in Worten: zwei Millionen Euro)

 

          wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt. 

65549 Limburg, den 24. Juni 2025 

Der Landrat des Landkreises

Limburg-Weilburg

 

gez. M. Köberle

(Landrat)

 

III. 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 97 (5) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme vom 

09. Juli 2025 bis einschließlich 18. Juli 2025 

im Zimmer 10 des Rathauses im Ortsteil Niederselters, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters-Niederselters 

                           montags, dienstags, mittwochs       von   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                           donnerstags                                     von   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                    von   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                           freitags                                             von   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 öffentlich aus. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus). 

65618 Selters (Taunus), den 30. Juni 2025 

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Selters (Taunus)

 

gez. Jan Pieter Subat

(Bürgermeister)