Ab 2024 keine Ausstellung der Kinderreisepässe mehr möglich

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Kinderreisepässe sind nur max. 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedsstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger raustellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährige gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12.10.2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u. a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, Reise- und Sicherheitshinweisen: www.auswaertiges-amt.de

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Falle beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument. Planen Sie hierfür ca. 4-6 Wochen ein.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 

Für den Antrag eines Reisepasses (37,50 €) oder eines Personalausweis (22,80 €) für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.