Einschränkung des Schlagabraums in der Gemeinde Selters (Taunus)

Die Gemeinde Selters (Taunus) hat auf Anraten ihres Forstdienstleisters die Vergabe von Schlagabraum eingeschränkt.

Gründe hierfür sind, dass das Aufarbeiten des Schlagabraums im Wald, außerhalb der befestigten Wege, strengen umweltschutzrechtlichen und auch arbeitsschutzrechtlichen Regelungen unterliegt. Es besteht hier für die Gemeinde Selters (Taunus) auch ein erhebliches haftungsrechtliches Risiko.

Nach eingehender Prüfung dieses Sachverhalts hat die Gemeinde Selters (Taunus) daher entschieden, die Vergabe von Schlagabraum und die damit verbundene Aufarbeitung außerhalb von Wegen einzuschränken.

In Absprache mit dem Forstservice Taunus wird Schlagabraum, der sich direkt an befestigten Wegen befindet, weiterhin vergeben. Mögliche Interessenten können sich auf eine entsprechende Interessentenliste beim Forstservice Taunus (k.ungeheuer@forstservice-taunus.de) setzen lassen.