Ab dem 1. Mai 2025 haben sich einige Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ergeben.
Für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder einer eID-Karte werden ab diesem Datum nur noch digitale Passbilder entgegengenommen.
Passbilder können bei einem Fotodienstleister, der sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren muss, aufgenommen werden. Die Bürger erhalten einen QR-Code, den sie bei der Beantragung des Ausweisdokumentes bei der Passbehörde vorlegen müssen. Die Pass- und Ausweisbehörde kann dann durch das Scannen des QR-Codes das Passbild abrufen. Eine Übersicht der registrierten Fotodienstleistern finden Sie unter folgendem Link: https://alfo-passbild.com/digitales-passfoto/.
Die Annahme von ausgedruckten Passbildern ist nur noch in Ausnahmefällen bis zum 31.07.2025 möglich.
Ab Mai 2025 können auch Passbehörden digital ein biometrisches Passbild aufnehmen; die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €.
Wird ein Personalausweis und zeitgleich ein Reisepass von einer Person beantragt, ist die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger nur einmalig, also pro Lichtbild und nicht pro Dokument, zu bezahlen.
Die Gebühr ist auch bei der Lichtbilderstellung für vorläufige Dokumente zu erheben.
Ab Mai 2025 ist auch ein neuer Zustellservice zu erwähnen.
Neu beantragte Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) können sich Antragsteller gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 € nach Hause schicken lassen.
Das Verfahren nennt sich Postident-Zustellung. Zusteller der Deutschen Post händigen ein Kuvert mit neuen Ausweisdokumenten an der Haustür aus, nachdem sich der Empfänger mit einem gültigen Ausweisdokument legitimiert hat.
Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung mitteilen, ob der Direktversand gewünscht wird. Dieser Service ist allerdings nur möglich, wenn ein weiteres gültiges Dokument vorhanden ist, denn das zu ersetzende alte Ausweisdokument wird bei der Beantragung des neuen Dokumentes entwertet.
Wer zum Beispiel einen neuen Personalausweis erwartet, könne sich mit seinem gültigen Reisepass legitimieren.
Leider ist der Service nicht bei Bestellungen eines Express-Passes möglich.
Sobald das Dokument von der Bundesdruckerei versandt wird, informiert die Deutsche Post AG per E-Mail über den voraussichtlichen Zustellungstermin. Die Aushändigung des neuen Dokumentes kann ausschließlich persönlich vom Antragsteller mit einem gültigen Ausweisdokument erfolgen. Die Entgegennahme durch Bevollmächtigte kann nicht erfolgen.
Falls der Empfänger das neue Dokument nicht persönlich entgegennehmen kann, wird dieses sieben Werktage in einer Postfiliale aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist wird das neue Dokument an die Passbehörde zurückgesendet. Dann muss der Bürger den neuen Personalausweis oder Reisepass im Meldeamt bzw. Passamt abholen.
Der Direktversand ist für Personalausweise und eID Karten ab 16 Jahre sowie für Reisepässe ab 18 Jahre verfügbar. Für Kinder ist der Direktversand nicht möglich; ebenso der Versand an eine Wunschadresse oder einen Nebenwohnsitz.