Überlassung von Grundstücken an den Landkreis zwecks Aufstellen von Wohncontainer für Geflüchtete

Seit 2022 kommen wieder vermehrt Geflüchtete aufgrund von Kriegen und Naturkatastrophen nach Deutschland. Entsprechend sind die Kommunen verpflichtet Schutzbedürftigen eine Unterkunft zu bieten. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat den Gemeinden das Angebot gemacht, Wohncontainer aufzustellen, um somit entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten bereitstellen zu können. Bedingungen hierfür sind eine Grundstücksgröße von ca. 3.000 m2 und die Überlassung des Grundstücks soll für 15 Jahre erfolgen.

Zunächst hat die Gemeindeverwaltung versucht in allen Ortsteilen Wohnraum anzumieten, um die zugewiesenen Geflüchteten unterzubringen. Dies gelang nur in begrenztem Maße, so dass ein Gesamtaufnahmedefizit von 97 aufzunehmenden Personen (Stand Dezember 2023) entstanden ist.

Die Gemeinde war somit gefordert schnellstmöglich geeignete Flächen zu benennen, die neben dem finanziellen vor allem unter dem Aspekt der Akzeptanz in der Bevölkerung zu betrachten waren.

Unter Abwägung allen Für und Wider und eingehender Diskussionen fiel die Entscheidung auf das ehemalige Lager der „Deutsche Glasfaser“ im zukünftigen Gewerbegebiet „Oberau“. Die Gemeinde Selters (Taunus) verzichtet für den Zeitraum von 15 Jahren auf einen möglichen Verkaufserlös, da im Zuge der Planung des Gewerbegebiets „Oberau“ an dieser Stelle zwei Gewerbegrundstücke entstanden wären. Da dieses Grundstück bereits erschlossen ist, entstehen der Gemeinde jedoch auch keine weiteren Erschließungskosten bei einer Überlassung an den Landkreis Limburg-Weilburg.

Sowohl die Errichtung der Wohncontaineranlage, als auch deren Unterhalt sowie die Betreuung der Geflüchteten obliegt dem Landkreis Limburg-Weilburg. Somit entstehen der Gemeinde Selters (Taunus) keine weiteren Kosten.

Die durch die Gemeindeverwaltung erarbeiteten ausführlichen Informationen dienten als Grundlage für den am 05.03.2024 gefassten Beschluss der Gemeindevertretung das Grundstück dem Landkreis Limburg-Weilburg zur Verfügung zu stellen.

Nichtsdestotrotz sind wir weiterhin auf Wohnraum angewiesen, und bitte weiterhin um Nennung von Leerständen zur Unterbringung von Geflüchteten.