Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Folgende Arbeiten sind in den Wahlvorständen zu erledigen:

Die Wahlvorstände sind am Tag der Wahl – voraussichtlich am Sonntag, dem 23. Februar 2025 – im Einsatz. Hierbei wird unterschieden zwischen den Wahlvorständen in den Wahllokalen und den Briefwahlvorständen.

Die Wahlvorstände treten um 7.30 Uhr im jeweiligen Wahllokal zusammen. Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung zwischen 8 und 18 Uhr. Unter anderem wird die Wahlberechtigung geprüft, es werden die Stimmzettel ausgegeben und die Wahlurnen für den Einwurf der ausgefüllten Stimmzettel freigegeben. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich im Laufe des Tages zeitweilig ablösen.

Die Briefwahlvorstände treten um 16.30 Uhr zusammen. Hier werden zuerst die roten Wahlbriefe geöffnet, die darin enthaltenen Wahlscheine auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und die Anzahl der Stimmzettelumschläge kontrolliert.

Nach Beendigung der Wahl, nach 18 Uhr, wird in den Wahl- und Briefwahlvorständen mit der Feststellung der Wahlergebnisse begonnen. Hierbei sollten alle Mitglieder der Wahlvorstände anwesend sein. Die Wahlurnen werden geleert, die Stimmzettel nach bestimmten Kategorien „Stapeln“ sortiert und im Anschluss ausgezählt.

Das Prozedere wird vorab in einer internen Schulung am 20. Februar 2025 erläutert.