Veräußerung eines Bauplatzes „Talblick 13“ im Ortsteil Eisenbach

Aufgrund der Rückgabe des sich im Baugebiet „Schulweg III“ in Eisenbach, befindlichen Baugrundstücks Talblick 13 (Flur 2, Flurstück 457), wird dieses Grundstück erneut durch die Gemeinde Selters (Taunus) zum Verkauf angeboten. 

Das Baugrundstück hat eine Größe von 623 qm. Der Kaufpreis beträgt 190,00 €/qm. Das Baugrundstück wird voll erschlossen, inkl. Kanal- und Wasserleitungshausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, veräußert. 

Bewerbungen können im Zeitraum vom 15.09.2025, 8:00 Uhr, bis 22.09.2025, 16:00 Uhr, ausschließlich über die Homepage www.freiebaugrundstuecke.de eingereicht werden. Bewerbung per Brief, Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. 

Die Kriterien eines Bewerbers, unabhängig des aktuellen Wohnsitzes, werden nach der folgenden Reihenfolge (1. = höchste Gewichtung, 5. = niedrigste Gewichtung) ausgewertet: 

  1. verheiratet oder Lebensgemeinschaft oder ledig, Kind(er) unter 18 Jahren (ein entsprechender Nachweis in Form der Heiratsurkunde sowie der Geburtsurkunden der Kinder etc. ist bei Abgabe der Bewerbung zu erbringen),
  2. verheiratet oder Lebensgemeinschaft (ein entsprechender Nachweis in Form der Heiratsurkunde etc. ist bei Abgabe der Bewerbung zu erbringen),
  3. ledig
  4. Bewerber wohnt in Miete
  5. Bewerber ist in Besitz von Wohneigentum
  6. Eingangsdatum

 Die notwendigen Nachweise können direkt auf der Homepage www.freiebaugrundstücke.de verschlüsselt hochgeladen werden. Die Bewerbung gilt nur als abgegeben/eingereicht, wenn die geforderten Unterlagen vollständig beigefügt sind. 

Bei Gleichheit der vorgenannten Kriterien werden das Eingangsdatum sowie die Uhrzeit (frühere Bewerbung erhält den Vorrang) der Bewerbung berücksichtigt. Sollte auch hier keine Differenzierung möglich sein, wird die Reihenfolge durch den Gemeindeverstand per Losentscheid festgelegt. 

Eine pauschale Verwaltungsgebühr für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 500 € wird vereinnahmt. Die pauschale Verwaltungsgebühr ist dann fällig, wenn eine verbindliche Bewerbung für einen Bauplatz bei der Gemeinde eingereicht wird. Bei Nichtzahlen der pauschalen Verwaltungsgebühr wird der Bewerber bei der Bauplatzvergabe durch den Gemeindevorstand nicht berücksichtigt. Die pauschale Verwaltungsgebühr wird bei Abschluss eines Vertrages auf den Verkaufspreis angerechnet. Wenn der Bewerber, nach Zahlung der pauschalen Verwaltungsgebühr, aus welchen Gründen auch immer, vom Kaufinteresse zurücktritt, verbleibt die pauschale Verwaltungsgebühr bei der Gemeinde. Sollten mehr Bewerber als Grundstücke vorhanden sein und für einen Bewerber, der die pauschale Verwaltungsgebühr gezahlt hat, keinen Bauplatz mehr zur Verfügung stehen, wird die pauschale Verwaltungsgebühr zurückgezahlt. 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauamtes, Herr Dennis Becher (Tel.: 06483 / 91 22 – 61) und Frau Carolin Klabes (Tel.: 06483/ 91 22 -12) gerne zur Verfügung.