Aktuelles

Nächste Bürgermeistersprechstunde

  
im Ortsteil Haintchen, Außenstelle
Donnerstag, 19. April 2012, 16.30 – 18.00 Uhr
 
im Ortsteil Münster, Außenstelle in der Bezirkstr. 9a
Donnerstag, 26. April 2012, 16.30 – 18.00 Uhr
 
im Ortsteil Eisenbach, ehem. Rathaus
Donnerstag, 3. Mai 2012, 16.30 – 18.00 Uhr
 
im Ortsteil Niederselters, Rathaus
Donnerstag, 10. Mai 2012, 16.30 – 18.00 Uhr
 
 

Außenstelle Eisenbach geschlossen

 
Die Außenstelle Eisenbach ist bis einschließlich 03.02.2012 geschlossen.
 
 

Alle deutschen TV-Sender beenden analoge Satellitenausstrahlung

   
infoblatt kommunen  
 

Erstattung von Abfallgebühren durch den Landkreis Limburg-Weilburg

 
Im Rahmen der Einführung von Sozialkriterien gewährt dem Landkreis Limburg-Weilburg gemäß Kreistagbeschluss vom 08.07.2005 auf Antrag die Erstattung der Abfallgebühren für das dritte und jedes weitere Kind.
 
Nach dem Beschluss muss es sich hierbei um im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhafte Familien mit mehr als zwei Kindern (Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) handeln.
 
Diese müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Außerdem dürfen die Abfallgebühren nicht bereits im Rahmen anderer Leistungen übernommen bzw. erstattet worden sein.
 
Die Antragstellung für die Abfallgebührenerstattung betreffend das Kalenderjahr 2011 muss bis zum 31. März 2012 erfolgen.
 
Die Antragsunterlagen sind im Bürgerbüro der Kreisverwaltung (Gebäude Schiede 43 in Limburg), beim AWB (Niederstein Süd auf der Kreisabfalldeponie Beselich) sowie bei der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Einwohnermeldeamt, erhältlich.
 
Alle weiteren notwendigen Informationen und Anträge zum Ausfüllen und Herunterladen finden sie auf der Homepage des AWB. Durch Anklicken des nachstehenden Links gelangen Sie direkt auf die Seite: www.awb-lm.de
 
 

Bauplatz im OT Niederselters frei

   
Die Gemeinde hat „Am Auborn“ in Niederselters einen Bauplatz zu vergeben:

 
Grundstücksgröße 641 qm,
Preis für einheimische Bewerber 125,00 €/qm einschließlich Erschließungskosten
 
Bewerbungen bis zum 31.01.2012:
Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstr. 46, 65618 Selters

Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindebauamt, Tel.: 06483/ 9122-61.
 
 

Einführung der Elektronische Lohnsteuerkarten wird verschoben

    
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
  
Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
   
Was passiert, wenn sich nichts geändert hat?
Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen.
  
Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?
Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.
  
Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?
Nur wenn dem Arbeitgeber die aktuellen Informationen vorliegen, kann er die Lohnsteuer richtig berechnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu informieren. Die Finanzämter empfehlen:
  
• Grundsätzlich kann das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01.01.2012 dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind. Ferner ist zu beachten, dass das Informationsschreiben – mit Ausnahme des Pauschbetrages für behinderte Menschen und für Hinterbliebene – keinen Freibetrag ausweist.
• Stimmen diese Angaben im vorgenannten Informationsschreiben nicht oder soll ab 2012 ein neu beantragter Freibetrag berücksichtigt werden, sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ein Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM vorgelegt werden. Sofern dieser nicht vorliegt, wird er vom zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt.
  
Dem Bürger entstehen keine Nachteile
Sofern in 2012 ein unzutreffender Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, kann dies im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 korrigiert werden. Wer beispielsweise als Berufspendler den Aufwand für den Weg zur Arbeit als Freibetrag erstmals ab 2012 beantragt hat, dem Arbeitgeber diese Information aber nicht mitteilt, hat zwar zunächst netto weniger „im Portemonnaie“. Mit Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2012 wird allerdings der zutreffende Steuerbetrag berechnet und ggf. zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.
  
Bitte beachten!
Ist der bislang geltende Freibetrag zu hoch - z.B. wenn im Jahr 2012 Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entfallen - kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt und dem Arbeitgeber ein Ausdruck mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt werden.
   
Berufseinsteiger
Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens - wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
   
Ausbildungsbeginn 2012:
Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt auch im Kalenderjahr 2012. Das bedeutet: Ledige Auszubildende, die im Kalenderjahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I berechnen, wenn der Auszubildende seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende, für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung bereits angewandt wurde, gilt diese weiterhin.
    
   

Lärm vermeiden

  
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei privaten Feierlichkeiten, sei es zu Hause oder aber auch in angemieteten Räumen, z. B. im Mineralbrunnen, darauf zu achten ist, Lärm zu vermeiden.
  
Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Dazu gehören z. B. laute Unterhaltungen, nächtliches Geschrei, laute Musik oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände.
  
Ordnungswidrig handelt nach § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) derjenige, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
  
Im Falle einer Belästigung sollte immer versucht werden, den Verursacher anzusprechen. Häufig kann ein freundliches Gespräch mögliche Missverständnisse klären und zu einem rücksichtsvolleren Miteinander beitragen.
  
  

Entsorgung von Hundekot

  
Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist nicht nur eine äußerst ärgerliche Angelegenheit, er ist zudem gesundheitsschädlich. Er kann neben verschiedenen Bakterien auch Krankheitserreger enthalten, die beim Menschen ernstzunehmende Erkrankungen verursachen können. Kinder sind hier besonders gefährdet.

 
Große Sorge bereitet diese Problematik auch den Landwirten, deren Futter durch Hundekot verunreinigt werden kann. Kothaufen auf Wiesen sorgen unter anderem dafür, dass ganze Futterladungen nicht mehr verfüttert werden können, da sie bei Rindern schwere Krankheiten auslösen.
 
Aus diesen Gründen richten wir daher folgenden Appell an alle Hundehalter: Beseitigen Sie die Hinterlassenschaft von Ihrem Hund umgehend und helfen Sie mit, dass Grünanlagen und Wiesen von Hundekot frei bleiben, um Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier auszuschließen.
 
Wenn Sie bisher schon rücksichtsvoll waren, bedanken wir uns ausdrücklich bei Ihnen. Waren Sie in der Vergangenheit aber etwas nachlässig, bitten wir Sie herzlich, zukünftig strengere Maßstäbe anzulegen.
 
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, insbesondere im Hinblick auf eine gesunde und saubere Umwelt.
  
 

Dorferneuerung Münster

 
Die zuständigen Ansprechpartner sowie alles Rund um die Dorferneuerung finden Sie auf der von den Münsterer Bürgern gestalteten Homepage www.selters-muenster.de.

  

Meldung von Ehejubiläen

  
Damit uns alle Ehe-Jubiläen, d. h. Goldene, Diamantene, Eiserne und Gnaden- Hochzeit, bekannt sind und um die Glückwunschurkunden rechtzeitig auch beim Landrat und beim Hessischen Ministerpräsidenten beantragen zu können, bitten wir alle Betroffenen, ihre Jubiläen einen Monat vorher der Gemeindeverwaltung, Frau Altmann, Zimmer 22, Tel. 06483/ 9122-12, mitzuteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Verwaltung nur noch auf Wunsch der Jubilare tätig.