Aktuelles
19.01.2023
Hier finden Sie die offiziellen Informationen der Hessischen Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen zur Grundsteuerreform:
Hier können Sie den kostenlosen Sonderkatasterauszug für die Grundsteuer A beantragen, der wichtige Daten zur Erklärung enthält:
Hier können Sie den kostenlosen Sonderkatasterauszug (Flurstücksnachweis) für die Grundsteuer B beantragen, der wichtige Daten zur Erklärung enthält:
Hier können Sie das Infoschreiben - „Grundsteuerreform – Informationen zu den Änderungen ab 2022“ - der hessischen Steuerverwaltung einsehen.
Hier können Sie die Zusatzinformationen der Gemeindeverwaltung zu dem o.g. Infoschreiben der hessischen Steuerverwaltung einsehen (Infoschreiben - „Grundsteuerreform – Informationen zu den Änderungen ab 2022“).
Hier können Sie den Zeitungsartikel vom 27.01.2022 „Von den Tücken der Grundsteuerreform“ einsehen.
Hier können Sie die Pressemitteilung der Verbraucherberatung Limburg vom 12.04.2022 einsehen.
03.01.2023

Der Angriff auf die Ukraine trifft vor allem die Bevölkerung. Aus Angst um Leib und Leben befinden sich zahlreiche Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele von ihnen kommen nun auch in Deutschland an – die ersten Ukrainer*innen sind auch schon in unserer Gemeinde herzlich aufgenommen worden. Diese wohnen meist bei Freunden und Bekannten in Privatwohnungen.
01.04.2022
Ukrainische Geflüchtete, die in unserer Gemeinde privat untergebracht werden, müssen zunächst ihren Wohnsitz bei dem Meldeamt der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstr. 46, Ortsteil Niederselters, anmelden.
Erst danach kann ein Antrag auf Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg gestellt werden oder der Kontakt zur Ausländerbehörde aufgenommen werden. Dieser Antrag ist im Meldeamt erhältlich und kann bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
Zur Anmeldung des Wohnsitzes ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Eine deutschsprachige Begleitung ist bei allen behördlichen Angelegenheiten vorteilhaft.
Die Vorlage der Reisepässe und bei Kindern die Geburtsurkunden (mit Übersetzung oder als mehrsprachige Urkunde) sind notwendig. Außerdem wird eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigt.
Dieses Formular kann vorab hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gerne händigen wir dieses Formular auch schon vor einem Termin aus.
Die Vorlage der Reisepässe und bei Kindern die Geburtsurkunden (mit Übersetzung oder als mehrsprachige Urkunde) sind notwendig. Außerdem wird eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigt.
Dieses Formular kann vorab hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gerne händigen wir dieses Formular auch schon vor einem Termin aus.
Die Meldebehörde ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Meldeamtes unter 06483/9122-32 oder 31.