Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Solarpark Münster“

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus)

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

„Solarpark Münster“

im Ortsteil Münster

1.      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 26.03.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Münster“ beschlossen.

Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Das rd. 9,6 ha große Plangebiet liegt nordwestlich des Ortsteils Münster, zwischen der Kreisstraße K 468 im Nordosten und der Landesstraße L 3021 im Südwesten und umfasst bzw. tangiert folgende Flurstücke in der Gemarkung Münster, Flur 2:

Flurstücke: 7, 8 (tw),9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26/1, 26/2, 27, 28, 29, 31, 32, 39 (tw), 40, 41 und 43 (tw).

Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor. 

2.       Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung inkl. Konzeptentwurf zur Umweltprüfung werden im Zeitraum vom

Montag den 23.02.2026 bis einschließlich Freitag den 27.03.2026

im Internet unter der Adresse:

https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Vorentwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag:                08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:           14:00 Uhr – 18:00 Uhr

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

bauamt@selters-taunus.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Räumliche Lage des Plangebietes

(OpenStreetMap Grundlage, unmaßstäblich)


Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

sowie der Flächennutzungsplanänderung

(HVBG Datengrundlage, genordet, unmaßstäblich)

 

Gemeinde Selters (Taunus),

gez. Benjamin Zabel, Bürgermeister