Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 19.12.2018 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Entwicklung neuer Gewerbe- und Einzelhandelsflächen für den örtlichen Bedarf vorbereitet werden.

Nach der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB von November 2023 bis Dezember 2023 wurde der Planentwurf geändert. Der Entwurf des Bebauungsplans ist aufgrund dieser Änderungen gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich folgende Flurstücke in der Gemarkung Niederselters: In Flur 6 das Flurstück 55/6 vollständig; in Flur 7 die Flurstücke 17/2 und 17/5 jeweils vollständig; in Flur 8 die Flurstücke 2/12, 2/13 und 11/2 jeweils vollständig und die Flurstücke 8/1, 9/1, 10, 11/1, 12/3 und 18/1 jeweils teilweise.

Der Planentwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung und dem Umweltbericht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 22. April 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 8. Mai 2024

im Internet veröffentlicht. Sie können über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Stellungnahmen sind auf die geänderten Teile des Bebauungsplans zu beschränken. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an bauamt@selters-taunus.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Selters, Bauamt, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus).

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen auch in der Gemeindeverwaltung Selters, Bauamt, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus). öffentlich ausgelegt (zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB). Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Es besteht dort die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen sind auf die geänderten Teile des Bebauungsplans zu beschränken.

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Umweltbezogene Informationen:


Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen im Umweltbericht als Teil der gemeinsamen Begründung vor. Der Umweltbericht enthält Angaben zu den möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima und Luft, Mensch (Lärm, sonstige Emissionen), Kultur- und sonstige Sachgüter, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild / Erholungseignung. In einem eigenständigen artenschutzrechtlichen Fachgutachten wurden die Tiergruppen Avifauna, Reptilien und mögliche Vorkommen  des Schmetterlings „Dunkler Ameisenbläulings (Maculinea nausithous)“ untersucht. Im Rahmen der Umweltprüfung wird auch eine Einordnung der bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich gemäß Hessischer Kompensationsverordnung vorgenommen.


Weitere Hinweise:


Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.


Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Selters oder ein von der Gemeinde Selters eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Selters oder den von der Gemeinde Selters eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Gemeinde Selters oder dem von der Gemeinde Selters eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.


Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planaufstellung / Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.


Selters (Taunus), den 15.04.2024


Subat

Bürgermeister


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