Der aufgrund des Wahlvorschlags der Freien Wähler Selters (FWS) bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Ortsbeirat Haintchen gewählte Dr. Rüdiger Fluck ist leider am 01.02.2025 verstorben.
Die nachfolgende Bewerberin des Wahlvorschlags der Freien Wähler Selters (FWS), Daniela Buick, wohnhaft Am Trieb 1, 65618 Selters (Taunus), bleibt unberücksichtigt, da sie auf ihr Mandat verzichtet hat.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass aufgrund des Todes von Herrn Dr. Fluck, Frau Buick als Nachrückerin für den Ortsbeirat Haintchen unberücksichtigt bleibt und die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Freien Wähler Selters (FWS),
Nicole Grund, wohnhaft Am Liebfrauenberg 12, 65618 Selters (Taunus),
mit sofortiger Wirkung in den Ortsbeirat Haintchen nachrückt.
Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Selters (Taunus), 02.04.2025
Michael Urbanke, Gemeindewahlleiter