Bauleitplanung Gemeinde Selters (Taunus) Ortsteile Eisenbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 01.07.2020 gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Flusset- Verlängerung Elisabethenstraße“ im Ortsteil Eisenbach durchzuführen. Parallel hierzu ist für den Planbereich der Flächennutzungsplan zu ändern (Änderung 2020-01). Der Beschluss zu Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Bebauungsplan soll das bestehende Wohngebiet am westlichen Ortsrand im Bereich der Elisabethenstraße arrondiert und um insgesamt 5 Baugrundstücke erweitert werden.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 12.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 01.03.2024

in der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Bauamt, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus) öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Der Geltungsbereich des Plangebietes ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Er umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Eisenbach; Flur 1: Flurstück 219 vollständig sowie Flurstück 71/7 (Straßenparzelle der „Elisabethenstraße“) teilweise. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beschränkt sich auf die eigentliche Baufläche.

hier klicken für den plan 1

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Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Selters (Taunus), den 24.01.2024

Gemeindeverwaltung Selters (Taunus)

Subat,  Bürgermeister


Hier können Sie die Begründung einsehen.

Hier können Sie die Planzeichnung einsehen.

Hier können Sie Flächennutzungsplan einsehen.