Aktuelle Gebührenübersicht von Ausweisdokumenten Stand 07.02.2026 -Erhöhung der Personalausweisgebühren-

Ausstellung von Personalausweisen

 

Antragstellende Person ab 24 Jahren

46 Euro (10 Jahre gültig)

 

Antragstellende Person unter 24 Jahren

27,60 Euro (6 Jahre gültig)

 

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige

Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich

 

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

 

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung

zusätzlich 13 Euro

 

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

zusätzlich 30 Euro

 

Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland

zusätzlich 43 Euro

 

Weitere Gebührenregelungen

 

Erstmaliges Setzen der selbst gewählten, sechsstelligen PIN bei der Dokumentenaushändigung oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

 

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

 

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei

 

Digitales Passbild

  • in der Behörde:
    zusätzlich 6 Euro*) (PointID®-System der Bundesdruckerei GmbH)
    *) Wählt die Kommune einen anderen Hersteller für die Lichtbildtechnik, dürfen abweichende Preise gelten.
  • beim Fotodienstleister:
    siehe Preisangabe des Anbieters

Dokumentenaushändigung: Postalischer Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür oder in der Postfiliale

zusätzlich 15 Euro

 

Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)

gebührenfrei

 

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

 

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

 

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

 

Gültigkeit des Dokuments

 

Personen ab 24 Jahren

10 Jahre

 

Personen unter 24 Jahren

6 Jahre

 

vorläufiger Personalausweis

höchstens 3 Monate

 

Am 30.01.2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.