Ausstellung von Personalausweisen |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46 Euro (10 Jahre gültig) |
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Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro (6 Jahre gültig) |
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Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
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Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
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Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung | zusätzlich 13 Euro |
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Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland | zusätzlich 30 Euro |
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Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland | zusätzlich 43 Euro |
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Weitere Gebührenregelungen |
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Erstmaliges Setzen der selbst gewählten, sechsstelligen PIN bei der Dokumentenaushändigung oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
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Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
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Digitales Passbild |
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Dokumentenaushändigung: Postalischer Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür oder in der Postfiliale | zusätzlich 15 Euro |
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Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) | gebührenfrei |
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
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Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
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Gültigkeit des Dokuments |
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Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre |
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Personen unter 24 Jahren | 6 Jahre |
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vorläufiger Personalausweis | höchstens 3 Monate |
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Am 30.01.2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.