Kommunalwahl 2026 - Information zum Anbringen von Wahlplakaten

Wahlplakate im Rahmen der Kommunalwahl dürfen im Zeitraum vom 02.02.2026 bis einschließlich 15.03.2026 angebracht werden. Der Abbau und die vollständige Entfernung der Plakate muss spätestens bis zum 22.03.2026 erfolgt sein. 

Beim Anbringen der Plakate ist dringend zu beachten, dass diese nicht an Verkehrszeichen angebracht werden und diese auch nicht verdecken dürfen. Ebenso ist sicherzustellen, dass der Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird und Gehwege nicht verschmälert werden. 

Das Anbringen von Plakaten an Bäumen ist unzulässig. An Straßenlaternen ist eine Befestigung ausschließlich mittels Kabelbindern zulässig, sofern die verkehrsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Für Schäden oder Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Plakatierung haftet der Erlaubnisinhaber. Nicht ordnungsgemäß aufgestellte oder nicht fristgerecht entfernte Plakate können kostenpflichtig entfernt werden. 

Wir weisen die Erlaubnisinhaber eindeutig auf die geltenden Auflagen hin und bitten um Beachtung.