Die Gemeindekasse der Gemeinde Selters (Taunus) weist alle Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 14. und 15. Februar 2025
- die Gewerbesteuer,
- die Grundsteuer sowie
- die Grundabgaben (Wasser-, Kanal- und Niederschlagswassergebühren)
fällig werden.
Die festgesetzten Zahlungsbeträge entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Bescheid, dieser wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.
Aufgrund der Grundsteuerreform konnte die Erstellung der Bescheide in diesem Jahr erst später als in den Vorjahren erfolgen.
Damit eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleistet ist, geben Sie bitte als Verwendungszweck Ihr vollständiges Kassenzeichen (oben rechts auf Ihrem aktuellen Bescheid) an.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und möglichen Säumniszuschlägen ist eine zeitnahme Zahlung erforderlich.
Gerne können Sie der Gemeinde Selters (Taunus) ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der Gemeindekasse oder über folgenden Link: www.selters-taunus.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare/abbuchungsermaechtigung-sepa-lastschriftmandat.pdf
Gutschriften (Minus-Beträge) werden entgegen der vergangenen Jahre erstattet.