Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

In der Gemeinde Selters (Taunus) ist die Stelle des

hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Gemeinde Selters (Taunus) hat derzeit 8.076 Einwohner und umfasst 4 Ortsteile. In der Gemeindevertretung  besteht aktuell folgende Sitzverteilung: CDU 7 Sitze, Grüne 4 Sitze, SPD 4 Sitze, UWE 6 Sitze, FWS 5 Sitze und SeltersUnion 5 Sitze.

Die Amtszeit des letzten Stelleninhabers endete aufgrund eines Amtsrücktritt am 01. Juli 2025. Die neue Amtszeit beginnt am 01. Dezember 2025 und beträgt sechs Jahre.

Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 26. Oktober 2025 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht keiner der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 16. November 2025, unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, dem 18. August 2025 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46. 65618 Selters (Taunus), einzureichen.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. August 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbunden mit der Bekanntmachung des Wahltages wurde im Selterser Kurier (Ausgabe Nr. 29 vom 16. Juli 2025) - offizielles Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Selters (Taunus) - öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus) – www.selters-taunus.de – eingesehen oder unter der o.g. Anschrift des Gemeindewahlleiters angefordert werden.

 

Der Wahlleiter

der Gemeinde Selters (Taunus)

gez. Michael Urbanke