Datenschutzinformationen beim Einsatz von Funkwasserzählern
Einleitung
Die digitalen Wasserzähler mit Funkauslesemöglichkeit vom Typ Hydrus der Marke Diehl Metering, welche die Gemeindeverwaltung Selters (Taunus) als Ersatz für den klassischen Wasserzähler einbaut, zeichnen den Wasserdurchfluss als digitales Register im periodischen Speicher des Geräts auf und errechnen so den aktuellen Zählerstand, der auch über das integrierte Display ablesbar ist.
Das Ausfüllen von Zählerkarten oder Ablesetermine innerhalb der Eichfristen sind in der Regel nicht mehr notwendig.
Die Zähler sind standardmäßig mit einem Funkmodul ausgestattet, welches im aktivierten Zustand alle 10 Sekunden ein verschlüsseltes Funksignal (AES-OMS Verschlüsselung) aussendet, welche von einem entsprechenden Auslesegerät erfasst und ausgewertet werden können. Dabei werden Daten aus dem Registerspeicher des Zählers übertragen. Es werden jedoch keine persönlichen Daten per Funk übertragen, da der Zähler nur anhand der Zählernummer identifiziert werden kann und sein Speicher auch keine persönlichen Daten enthält, ist dies auch gar nicht möglich. Durch die örtliche Auslesbarkeit von außen ist eine gewisse Eingrenzbarkeit bzw. Bestimmbarkeit der Nutzer dennoch nicht auszuschließen, weshalb diese Datenübertragungen grundsätzlich datenschutzrechtlich relevant sind.
Informationspflicht
Im Folgenden informieren wir Sie als Betroffene/r nach Art. 13 ff Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Funkauslesung digitaler Wasserzähler in der Gemeinde Selters (Taunus).
Die Betroffenen sind die jeweiligen Wasserverbraucher und somit die tatsächlichen Bewohner des versorgten Objekts.
Ist das versorgte Objekt vermietet und bleibt er Vermieter der Gebührenschuldner bzw. der Vertragspartner des Wasserversorgers, ist dieser verpflichtet, diese Datenschutzinformation an die Mieter weiterzuleiten.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Vertreten durch den Bürgermeister Jan Pieter Subat.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Herr Christopher Krüger
Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Frischwassergebühren nach den Vorschriften der Wasserversorgungssatzung festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden, in diesem Fall für die Festsetzung Ihrer Frischwasser- und Kanalgebühren.
Fernauslesbare Wasserzähler liest die Gemeinde zu folgenden Zeitpunkten und in folgenden Fällen ab:
- zum 31.12. eines jeden Jahres zur Feststellung des Jahresverbrauches. Die Ablesung erfolgt in der KW 1 bis 4 des Folgejahres.
- unterjährig maximal viermal für Funktionstests, Verbrauchsprognosen sowie die räumliche Eingrenzung von Wasserverlusten.
Die Wasserversorgungssatzung und die Entwässerungssatzung, in denen die Tarife festgelegt sind, finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus).
§ 36 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) findet aufgrund der anderweiten Regelung in dieser Satzung keine Anwendung.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Mit jedem aufgenommenen Datenpunkt werden folgende Werte im internen Register des Zählers gespeichert:
- Zählernummer
- Zählerstand
- Zählertyp
- Aktuelles Datum und Zeit
- Gesamtvolumen
- Durchfluss
- Vorwärtsvolumen
- Rückwärtsvolumen
- Kleinster Durchfluss
- Größter Durchfluss
- Wassertemperatur
- Umgebungstemperatur
- Fehlerstunden
- Betriebstage
- Status
Die Daten werden mit einer gesonderten Verschlüsselung übertragen. Die Auslesung erfolgt ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus).
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Frischwasser- und Kanalgebühren zugrunde gelegt.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die Verjährungsfristen / Aufbewahrungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung, § 37 Gemeindehaushaltsverordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Widerspruchsrecht
Sie haben gem. Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Art. 6 (1e) DSGVO gestützt wird.
Das Widerspruchsrecht gilt aber nicht bedingungslos. Art 21 DSGVO verlangt Gründe, die sich aus einer besonderen Situation des Betroffenen ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen.
Sie sind verpflichtet Ihren Widerspruch mit konkreten Tatsachen zu begründen und haben auf Verlangen der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus) Nachweise beizubringen. Demnach wird die Gemeindeverwaltung Selters (Taunus) im Einzelfall prüfen, ob die von Ihnen substantiiert vorgetragenen Gründe dem Einsatz der Funktechnik entgegenstehen.
Welche Rechte haben Sie noch?
Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
Sollten Sie von den zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ergänzende Hinweise
Wenn Sie allgemeine technische Fragen zu den Wasserzählern oder bezüglich des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten im Hinblick auf digitale Wasserzähler mit Funkmodul haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Selters (Taunus) oder an den Datenschutzbeauftragten.