Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) und Nachrücken einer Ersatzperson

Gemeinde Selters (Taunus)

Amtliche Bekanntmachung

Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) und Nachrücken einer Ersatzperson

Der aufgrund des Wahlvorschlags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählter Vertreter

Luca Conrad, wohnhaft zuletzt Am Mittelberg 29, 65618 Selters (Taunus),

hat den Wohnort gewechselt und verliert somit sein Mandat in der Gemeindevertretung.

Der nachfolgende Bewerber des Wahlvorschlags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Alexander Kolb, wohnhaft Obergasse 36, 65618 Selters (Taunus), bleibt unberücksichtigt, da er auf sein Mandat verzichtet hat.

Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass Herr Luca Conrad aus der Gemeindevertretung ausscheidet, Herr Kolb unberücksichtigt bleibt und der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Stephan Richter, wohnhaft Neustraße 31, 65618 Selters (Taunus),

in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Selters (Taunus), 08.05.2024

Michael Urbanke, Gemeindewahlleiter