Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Selters (Taunus)
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) – Ortsteil Niederselters
Bebauungsplan „AUF DEM HOFACKER-„ TLW:„FLUR 6 + 8“, 1. Änderung
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „AUF DEM HOFACKER-„ TLW:„FLUR 6 + 8“, 1. Änderung in der Gemeinde Selters (Taunus) – Ortsteil Niederselters gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren sowie die hierfür erforderlichen weiteren Planungsschritte beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst rund 5.366 m² und befindet sich innerhalb der Ortslage von Niederselters in direkter Lage zur Bundesstraße B 8.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 265/9 der Flur 6 in der Gemarkung Niederselters.


Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
„AUF DEM HOFACKER-„ TLW:„FLUR 6 + 8“, 1. Änderung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Hofacker – TLW: Flur 6 + 8“ sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung des bestehenden Versorgungsstandortes geschaffen werden. Die Planung dient der Stärkung der wohnortnahen Versorgung, der funktionalen Aufwertung des Standortes sowie der Nachverdichtung innerhalb eines bereits bebauten und überwiegend versiegelten Bereiches im Sinne der Innenentwicklung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das o. g. Bauleitplanverfahren wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „AUF DEM HOFACKER-„ TLW:„FLUR 6 + 8“, 1. Änderung, einschließlich Begründung mit artenschutzrechtlicher Betrachtung wird für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, im Internet veröffentlicht.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen können mit Beginn der Veröffentlichungsfrist im Zeitraum
vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026
unter folgenden Internetadressen abgerufen und eingesehen werden:
Gemeinde Selters (Taunus):
https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
Bauleitplanung Hessen:
https://bauleitplanung.hessen.de/
Planungsbüro Sabine Kraus:
https://stadtundfreiraum.de/beteiligungsverfahren/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Verfahrensunterlagen vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während des o.g. Beteiligungszeitraumes können Stellungnahmen zu der Planung elektronisch unter bauamt@selters-taunus.de, bei Bedarf schriftlich an das Bauamt der Gemeinde Selters (Taunus) oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Selters (Taunus) zu den allgemeinen Öffnungszeiten/ Dienststunden vorgebracht werden.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Das Planungsbüro Sabine Kraus - Stadt und Freiraum - aus Limburg ist mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt.
Selters, 25.03.2026
Gemeinde Selters (Taunus),
gez. Benjamin Zabel, Bürgermeister