Jahresabschluss 2021

Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Selters (Taunus)

I.

Gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.09.2025 den von der Revision des Kreisausschusses des Landkreises Limburg-Weilburg geprüften Jahresabschluss 2021 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

II.

Der Jahresabschluss 2021 ist gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter

https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/verwaltung/finanzen-und-haushalt/

einzusehen.

65618 Selters (Taunus), den 24. April 2026

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Selters (Taunus)


gez. Zabel

Benjamin Zabel

Bürgermeister