Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Selters (Taunus)
I.
Gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.09.2025 den von der Revision des Kreisausschusses des Landkreises Limburg-Weilburg geprüften Jahresabschluss 2021 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.
II.
Der Jahresabschluss 2021 ist gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter
https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/verwaltung/finanzen-und-haushalt/
einzusehen.
65618 Selters (Taunus), den 24. April 2026
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Selters (Taunus)
gez. Zabel
Benjamin Zabel
Bürgermeister

