Am 03.09.2026 hatte die Gemeinde die Eltern zu einer Informationsveranstaltung über die Entwicklung der Kosten im Bereich der Kindertagesstätten eingeladen, um über die Grundlagen der anstehenden politischen Beratungen zu den Kita-Gebühren zu informieren. Neben Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Kindertagesstätten sowie Mitgliedern der gemeindlichen Gremien, konnte Bürgermeister Benjamin Zabel rund 25 Eltern zu der Veranstaltung im Mineralbrunnen Niederselters begrüßen.
Hintergrund der aktuellen Betrachtung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2023. Danach müssen die Kita-Gebühren neu bewertet werden, wenn der Anteil der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagesstätten unter 35 % sinkt oder über 45 % steigt. Für das Jahr 2025 wurde ein Gemeindeanteil von rund 53 % ermittelt. Damit liegt der kommunale Finanzierungsanteil deutlich oberhalb des festgelegten Schwellenwertes, so dass die Gemeindeverwaltung und der Gemeindevorstand, auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung, tätig werden mussten.
Zu Beginn der Veranstaltung ging Bürgermeister Benjamin Zabel auf die verschiedenen Träger, Betreuungsangebote und personellen Anforderungen in den Einrichtungen ein. Besonderes Augenmerk lag auf den gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung und den daraus resultierenden Kosten. Anschließend stellte er die Entwicklung der Betriebskosten dar. Seit dem Jahr 2017 haben sich die Gesamtkosten der Kindertagesstätten mehr als verdoppelt. Als wesentliche Ursachen wurden steigende Personal- und Energiekosten sowie allgemeine Preissteigerungen genannt. Diese Entwicklung ist in allen hessischen Kommunen zu beobachten.
Finanzierungsanteile der Kita-Kosten 2025 auf einen Blick

Die Grafik macht deutlich, dass die kirchlichen Träger derzeit einen Anteil von rund 4 % an den Gesamtkosten der Kindertagesstätten tragen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeindeverwaltung an die beiden kirchlichen Träger gewandt und um eine Erhöhung des jeweiligen Trägeranteils gebeten. Die katholische Kirche hat eine Erhöhung bereits abgelehnt; die Antwort der evangelischen Kirche steht derzeit noch aus.
Um den Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2023 umzusetzen, haben die Gemeindeverwaltung und der Gemeindevorstand die Gebührenmodelle neu berechnet. Ziel der Berechnungen war es, aufzuzeigen, welche Anpassungen erforderlich wären, um den Gemeindeanteil an der Finanzierung der Kindertagesstätten wieder auf den im Beschluss vorgesehenen Höchstwert von 45 % zu senken. Den anwesenden Eltern wurden die daraus resultierenden möglichen Preissteigerungen erläutert. Die derzeitigen Gebühreneinnahmen belaufen sich auf rund 368.000 Euro pro Jahr. Bei einer vollständigen Umsetzung des vorgestellten Modells könnten die Einnahmen auf rund 741.000 Euro ansteigen. Dies entspräche einer Erhöhung um etwa 373.000 Euro. Auch bei den übrigen Betreuungsmodellen ergäben sich spürbare Anpassungen. Die Gemeindeverwaltung machte jedoch nochmals deutlich, dass die vorgestellten Zahlen derzeit ausschließlich als Grundlage für die weiteren Beratungen der gemeindlichen Gremien dienen. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Anpassung der Kita-Gebühren trifft die Gemeindevertretung.
In der anschließenden Fragerunde nutzten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Fragen, Sorgen und Anregungen einzubringen.
Ein Schwerpunkt der Rückfragen betraf den Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden. Mehrere Eltern wiesen darauf hin, dass die dargestellten möglichen Gebührenerhöhungen deutlich über dem Niveau vieler Nachbarkommunen lägen. Sie regten an, die Gebührenmodelle anderer Kommunen genauer zu untersuchen und mögliche Alternativen in die Beratungen einzubeziehen. Die Verwaltung sagte zu, solche Vergleiche im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Rahmenbedingungen der einzelnen Kommunen, etwa im Hinblick auf Trägerstrukturen, Betreuungsangebote, Personalkosten und kommunale Zuschüsse, nur eingeschränkt miteinander vergleichbar seien.
Auch Fragen zu Betreuungskapazitäten und Standortfragen wurden angesprochen. So wurde gefragt, ob Betreuungsplätze zwischen den einzelnen Einrichtungen innerhalb des Gemeindegebiets verlagert werden könnten. Die Verwaltung erläuterte, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz innerhalb des Gemeindegebiets erfüllt werden müsse, dieser Anspruch jedoch nicht zwingend einen Platz am jeweiligen Wohnort umfasse. Ein weiterer Punkt betraf die Frage, ob ein Umzug der Einrichtung „Brunnenzwerge“ in das „Auenland“ denkbar sei. Die Verwaltung machte deutlich, dass ein solcher Umzug grundsätzlich nicht geplant sei. Zwar ist im „Auenland“ derzeit noch eine Gruppe im U3-Bereich nicht in Betrieb; die „Brunnenzwerge“ verfügen jedoch über zwei in Betrieb befindliche U3-Gruppen.
Das Thema soll zunächst in zwei weiteren Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses behandelt werden. Seitens der Gemeindeverwaltung ist vorgesehen die stark gestiegenen Betriebskosten der Kindertagesstätten nochmals genauer zu betrachten und mögliche Einsparoptionen zu identifizieren. Die abschließende Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ist für November 2026 vorgesehen.
Die Präsentation zur Veranstaltung ist hier abrufbar.
Sollten noch weitere Fragen bestehen, können diese gerne an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Teilnehmern für das Interesse an der Vorstellung dieses komplexen Themas sowie für den sachlichen und konstruktiven Austausch im Anschluss an die Präsentation.


