Auf Bitten des Ortsbeirates Eisenbach informiert die Gemeindeverwaltung darüber, dass Grundstückeigentümer gemäß der geltenden Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Selters (Taunus) u. a. dazu verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass kein Pflanzenbewuchs über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Bereich, wie z. B. Gehwege, hineinragt.
Wie durch den Ortsbeirat mitgeteilt wird, ist dies derzeit im Bereich der „Adolfstraße“ sowie des „Schulweg“ der Fall.