Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Neben der Stimmabgabe am Wahltag, haben Sie auch die Möglichkeit per Briefwahl Ihre Stimmabgabe vorzunehmen.

Aufgrund der kurzfristigen Festlegung des Wahltermins verkürzt sich die Möglichkeit der Briefwahl von normalerweise etwa 6 Wochen auf nur etwa 2 Wochen. Dies bedeutet, dass nach jetzigem Stand davon auszugehen ist, dass der Versand der Briefwahlunterlagen an Ihre Anschrift erst ab Februar möglich sein wird.

Aufgrund der besonderen Umstände und des erfahrungsgemäß hohen Anteils an Briefwählerinnen und Briefwählern sowie den damit verbundenen Massen an Briefwahlsendungen, die durch die Deutsche Post verteilt und zugestellt werden müssen, empfehlen wir Ihnen die Stimmabgabe am Wahlsonntag, 23.02.2025, in Ihrem ortsansässigen Wahllokal vorzunehmen.

Sofern Sie dennoch beabsichtigen Briefwahlunterlagen zu beantragen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.


Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

Per Internet im Rahmen des Onlinewahlscheines (OLIWA)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 18.02.2025 über die gemeindliche Homepage (www.selters-taunus.de) per Onlinewahlschein (OLIWA) zu beantragen. Über den diesbezüglichen Link können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und online einen Antrag an das Wahlamt der Gemeinde senden. Nach der Beantragung im Internet werden Ihnen die notwendigen Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Februar zugesandt.

Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag auch in den Wahlbriefkasten am Rathaus verbringen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wählerinnen und Wählern durch das Unternehmen ekom21 bis zum 02.02.2025 postalisch übersandt.

Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, elektronisch per Email: wahlamt@selters-taunus.de oder per Fax an 06483/9122-20. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist während den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Brunnenstraße 46, Ortsteil Niederselters, möglich.

Die Sprechzeiten sind:

Montag bis Freitag:    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Februar ausgegeben werden können

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, am Freitag, 21.02.2025, bis 15:00 Uhr, sowie am Samstag, 22.02.2025, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Rathaus zu beantragen.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten: 

  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel für die Wahl,
  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
  • einen roten Wahlbriefumschlag,
    und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Selters (Taunus)