Die Gemeinde Selters (Taunus) sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson.
Das Amt der Schiedsperson wird zum 03.03.2027 und das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zum 01.06.2027 neu zu besetzen sein.
Hierfür suchen wir verantwortungsbewusste und kommunikative Persönlichkeiten, die sich für ein friedliches Miteinander in unserer Gemeinde einsetzen möchten.
Ihre Aufgaben:
Schiedspersonen tragen dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie vermitteln bei Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden.
Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten
- Hausordnungsangelegenheiten
- Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
- leichte Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung
Ziel ist es, durch Gespräche und Verhandlungen eine Einigung zu erzielen und diese rechtssicher zu protokollieren.
Die stellvertretende Schiedsperson übernimmt die Aufgaben bei Abwesenheit der Schiedsperson.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Grundlage ist das Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG).
Eignung für das Schiedsamt – Sie sollten:
- zwischen 30 und 75 Jahre alt sein
- im Schiedsamtsbezirk wohnen
- nach Persönlichkeit und Fähigkeiten zur Streitschlichtung geeignet sein
Darüber hinaus wünschen wir uns:
- Freude am Umgang mit Menschen
- Einfühlungsvermögen und Neutralität
- gutes Zuhören und Kommunikationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
- die Bereitschaft, Konflikte in ruhiger und respektvoller Atmosphäre zu lösen
Für die Ausübung des Amtes werden Sie umfassend aus- und fortgebildet.
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die:
- nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
- unter Betreuung stehen
- als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar tätig sind
- fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
- als Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder im Polizeivollzugsdienst tätig sind
Schiedspersonen werden durch die Gemeindevertretung gewählt und vom Amtsgericht Limburg an der Lahn bestellt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Gemeinde Selters (Taunus) trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
- Anschrift
- Geburtsdatum und -ort
- Beruf
- kurzer Lebenslauf
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Selters (Taunus)
Brunnenstraße 46
65618 Selters (Taunus)
oder gerne auch per Mail an: hauptamt@selters-taunus.de.
Bewerbungsschluss ist Freitag, der 26.06.2026.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Jana Nocker, Tel.: 06483/9122-17, hauptamt@selters-taunus.de oder besuchen Sie die Seite www.bds-lv-hessen.de.

