Ausschreibung für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Selters (Niederselters, Eisenbach, Münster und Haintchen)

Die Gemeinde Selters (Taunus) sucht eine engagierte Bürgerin oder einen engagierten Bürger für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson.

Das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ist zum 01.06.2027 neu zu besetzen.

Hierfür suchen wir eine verantwortungsbewusste und kommunikative Persönlichkeit, die sich für ein friedliches Miteinander in unserer Gemeinde einsetzen möchte.

Ihre Aufgaben:

Die stellvertretende Schiedsperson übernimmt die Aufgaben der Schiedsperson bei deren Verhinderung oder Abwesenheit. Sie trägt dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, vermittelt bei Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und unterstützt dabei, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten
  • Hausordnungsangelegenheiten
  • Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
  • leichte Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung

Ziel ist es, durch Gespräche und Verhandlungen eine Einigung zu erzielen und diese rechtssicher zu protokollieren.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Grundlage ist das Hessische Schiedsamtsgesetz (HSchAG).

Eignung für das Schiedsamt – Sie sollten:

  • zwischen 30 und 75 Jahre alt sein,
  • im Schiedsamtsbezirk wohnen,
  • nach Persönlichkeit und Fähigkeiten zur Streitschlichtung geeignet sein.


Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Freude am Umgang mit Menschen,
  • Einfühlungsvermögen und Neutralität,
  • gutes Zuhören und Kommunikationsfähigkeit,
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit,
  • die Bereitschaft, Konflikte in ruhiger und respektvoller Atmosphäre zu lösen.

Für die Ausübung des Amtes werden Sie umfassend aus- und fortgebildet.

Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die:

  1. nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen,
  2. unter Betreuung stehen,
  3. als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar tätig sind,
  4. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen,
  5. als Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder im Polizeivollzugsdienst tätig sind.


Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung gewählt und vom Amtsgericht Limburg an der Lahn bestellt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Gemeinde Selters (Taunus) trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Angaben:

  • Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Beruf
  • kurzer Lebenslauf
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse


an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Selters (Taunus)
Brunnenstraße 46
65618 Selters (Taunus)

oder gerne auch per E-Mail an: hauptamt@selters-taunus.de.

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 25.09.2026.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Jana Nocker, Tel.: 06483/9122-17, E-Mail: hauptamt@selters-taunus.de