Straßenreinigungspflicht

Ein sauberes Ortsbild und sichere Verkehrswege sind ein Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger. Deshalb erinnert die Gemeindeverwaltung Selters (Taunus) daran, dass Grundstückseigentümer und Anlieger nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, den Gehweg sowie den am Grundstück anliegenden Straßenabschnitt, bis zur Fahrbahnmitte, zu reinigen.

Zur Straßenreinigung gehört insbesondere das Entfernen von Laub, Schmutz, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen. Darüber hinaus sind Einläufe und Straßenrinnen freizuhalten, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann. Verstopfte Straßenabläufe können bei Starkregen zu Wasseransammlungen und Überschwemmungen führen. Außerdem weist die Gemeinde Selters (Taunus) darauf hin, dass die Bäume, Äste, Sträucher und Hecken vorausschauend zu pflegen sind.

Nach dem Ende der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. September) sollten erforderliche Rückschnittmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei sind die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Zulässige Pflege- und Formschnitte können -soweit rechtlich erlaubt (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit) – auch während der Schutzzeit erfolgen.  Eine Orientierungshilfe bietet beim Pflegeschnitt der genaue Grenzverlauf des jeweiligen Grundstückes.

Mit der regelmäßigen Reinigung leisten alle Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zum Hochwasserschutz und zu einem gepflegten Erscheinungsbild unserer Gemeinde.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Anlieger, ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung regelmäßig nachzukommen. Die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Selters (Taunus) kann unter www.selters-taunus.de eingesehen werden.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Selters (Taunus) wird in den kommenden Wochen vermehrt Kontrollen durchführen und weist darauf hin, dass das Nichtbeachten der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden kann.

Vielen Dank für Ihrer Unterstützung und Ihren Beitrag zu einer sauberen, sicheren und lebenswerten Gemeinde.