Bauleitplanung Gemeinde Selters (Taunus) Ortsteile Münster

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 20.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Münsterfeld II“ beschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, das öffentliche Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Durch die vorliegende Planung soll eine Wohngebietsbebauung ausgewiesen werden, die sich konfliktfrei an die bestehende Bebauung einfügt, sowie neben der Berücksichtigung der örtlichen Lage im Raum und der umgebenden Nutzungen, heutige Wohnwünsche (Eigentumsbildung, bezahlbarer Wohnraum) berücksichtigt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Selters (Taunus) ist der Bereich dargestellt als Wohnbaufläche. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht des Bebauungsplanes und die der Gemeinde sonst vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom

15.01.2024 bis einschl. 23.02.2024

(Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 40 Tage)


auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Selters/Taunus, Brunnenstraße 46, 65618 Selters/Taunus, Bauamt: Zimmer 4, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich aus.

Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Es wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan:

  1. Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung im Bauamt der Gemeindeverwaltung

Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und eingegangenen Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen bzw. kann während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind während der Beteiligungsfrist zusätzlich im Internet veröffentlicht, hier Internetauftritt der Kommune und das zentrale Internetportal des Landes.

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist einsehbar:

-    zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Kontaktdaten sind:

Michael Gros               Telefon: 06483/9122-64                      E-Mail: michael.gros@selters-taunus.de          

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Ausgelegt werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Planunterlagen zum Bebauungsplan bestehend aus:

  • Plankarten mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen,
  • Begründung und Umweltbericht,
  • Umweltbezogene abwägungsrelevante Stellungnahmen. Diese befassen sich mit folgenden umweltrelevanten Themenkomplexen:
  • Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen: Der Hinweis zur Regenwasserrückhaltung des Regierungspräsidium Gießen wurde berücksichtigt. Es wurde auf die Möglichkeit von Retentionsraumzisternen mit Drosselorgan hingewiesen; die Planung liegt in einem Gebiet von einem angezeigten und drei erloschenen Bergwerksfeldern, in denen Bergbau umgegangen ist. Laut den Unterlagen verläuft angrenzend an das Flurstück 61/24 der Stollen der Grube Strichen. Die Überdeckung beträgt nur etwa 19 m, die Schutzzone Bergbau ist lagerichtig übernommen worden. Der Belang „Altbergbau“ ist im Kapitel 14.0 der Begründung zum Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans nachvollziehbar und sachlich korrekt dargestellt.
  • Schreiben des Abfallwirtschaftsbetriebes Limburg-Weilburg: Es wurde der Ort zur Bereitstellung der Abfallsammelbehälter abgestimmt.
  • Umweltbezogene Rückläufe ohne Anregungen, Hinweise und Bedenken:
  • Schreiben des Kreisausschuss des Landkreis Limburg-Weilburg – Landwirtschaft: Es wurden keine landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen.
  • Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen: die Planung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst; es sind keine Wasserschutzgebiete, oder Gewässer mit Uferschutzzone oder Überschwemmungsgebiet betroffen; Immissionsschutz ist nicht betroffen; Abfallentsorgungsanlagen sind nicht betroffen; Belange der Land- und Forstwirtschaft sind nicht betroffen; es sind keine nach §§ 23 und 26 BNatSchG ausgewiesenen oder geplanten Schutzgebiete berührt.
  • Schreiben des Landesamt für Denkmalpflege: es liegt keine Betroffenheit hinsichtlich Bodendenkmalen vor.
  • Private Stellungnahmen: Keine

Die aufgeworfenen Fragestellungen sind, wo aus Sicht der Kommune erforderlich, in die Begründung bzw. den Umweltbericht aufgenommen.

Die Begründung enthält Angaben zu:

  • Standortwahl / Siedlungsentwicklung und Städtebaulichem Konzept und Grünordnung
  • Immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen und Verkehrstechnischer Erschließung, allgemeiner Verkehrsbelange
  • Wasserwirtschaftlicher Belange und Altlasten und Altstandorten
  • Ver- und Entsorgung sowie Belangen des Bergbaus und zu Archäologischen Belangen und Denkmalschutz

Der Umweltbericht ermittelt und bewertet die umweltrelevanten Auswirkungen hinsichtlich:

  • Bedarf an Grund und Boden sowie natürliche Grundlagen und deren Leistungsfähigkeit/Funktion im Landschaftshaushalt
  • Die Schutzgüter: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter; deren Umweltauswirkungen sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Prognosen.
  • Planungsalternativen und Monitoring

Es wird darauf hingewiesen:

dass die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung und den, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB mindestens für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen sind sowie dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen sind.

dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird gemäß §§ 4a Abs. 6, 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.

  1. Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan „Im Münsterfeld II “ (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. 

Hier klicken für den Plan 1

2.    Ausschnitt aus der Topographischen Karte (ohne Maßstab) zum Überblick der Lage der Planbereiche. 

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Selters (Taunus), den 20.12.2023

Hier klicken für den plan 2

Selters (Taunus), den 20.12.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Selters (Taunus)

Subat, Bürgermeister


Hier können Sie die Begründung einsehen.

Hier können Sie den Umweltbericht einsehen.

Hier können Sie den Bebauungsplan einsehen.

Hier können Sie den Bestandsplan einsehen.

Hier können Sie die umweltrelevante Stellungnahme einsehen.